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Hilfen bei Schwangerschaft

Die Wäsche türmt sich, das Geschirr ist nicht abgewaschen und der Kühlschrank ist leer. Wenn die frischgebackene Mutter krank ist, wird der Haushalt schnell zum Problemfall. Ob Haushaltshilfe oder Häusliche Pflege, unser Pflegedienst ist für Sie da.

Haushaltshilfe: Wer nach der Geburt oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden seinen Haushalt nicht selbst weiterführen kann, hat Anspruch auf Haushaltshilfe bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die diese Aufgaben übernehmen kann. Die Haushaltshilfe umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung Ihres Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe auf die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern unter 13 Jahren.

Häusliche Pflege: Ist aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden, zum Beispiel bei drohender Frühgeburt oder nach der Geburt, Unterstützung in der täglichen Pflege (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege) notwendig, besteht Anspruch auf die so genannte Häusliche Pflege. Der Umfang der Häuslichen Pflege reduziert sich allerdings, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Pflege ganz oder teilweise übernehmen kann. In allen Fällen sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse besprechen, unter welchen Voraussetzungen Anspruch besteht.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine kurze E-Mail an .