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Was ist Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz gibt hilfeabhängigen Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund einer Behinderung oder Krankheit Hilfe und Unterstützung benötigen. Das umfasst unter anderem die Bereiche Körperpflege, Haushaltshilfe, Mobilitätshilfe und Kommunikationshilfe. Als Assistenznehmer wählen hilfeabhängige Menschen ihre Assistenten selbst aus. Sie leiten sie an und bestimmen Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen.

Leben mit Behinderung bedeutet sehr oft, auf Hilfe im Alltag angewiesen zu sein. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wo, wie, wann und von wem man sie braucht und will. Damit ist es hilfeabhängigen Menschen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen und so zu leben, wie alle anderen auch: in ihren eigenen Wohnungen, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten, etc. Der Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation ihrer Hilfe selbst in die Hand nehmen. Persönliche Assistenz ermöglicht hilfeabhängigen Menschen grundlegende Kompetenzen für ihre Assistenz selbst zu übernehmen:

  • Personalkompetenz: Die Assistenznehmer bestimmen, wer die Assistenzleistungen erbringt. Sie schließen Arbeitsverträge mit ihren Assistenten ab, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Die Assistenten sind dabei entweder bei ihnen direkt angestellt (Arbeitgeber-Modell) oder bei der Elbstern GmbH.
  • Anleitungskompetenz: Die Assistenznehmer arbeiten ihre Assistenten selbst ein. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen.
  • Finanzkompetenz: Die Assistenznehmer kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel, wie z. B. aus dem Persönlichen Budget der Eingliederungshilfe.
  • Organisationskompetenz: Die Assistenznehmer gestalten ihren Tagesablauf nach ihren Anforderungen und Wünschen.
  • Raumkompetenz: Die Assistenznehmer bestimmen, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z.B. in ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden oder Familienangehörigen).

Eine Form der Persönlichen Assistenz ist die Arbeitsassistenz in Deutschland. Die Arbeitsassistenz (§§ 33 und 102 SGB IX i. V. mit § 17 SchwbAV) schafft erstmals in Deutschland die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung im Unterschied zum Betreuungsaufwand zum Arbeitgeber eines Arbeitsplatzassistenten werden. Diese Arbeitsassistenz soll den behinderten Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Wie erhalte ich Persönliche Assistenz?

Sofern Sie der Pflegestufe zwei oder drei angehören und Ihren täglichen Hilfebedarf ab ca. 8,0 Stunden einschätzen, d. h. zum Personenkreis des § 53 SGB XII gehören, dann haben Sie zunächst die formalen Kriterien erfüllt, um einen Antrag auf Persönliche Assistenz nach § 61 SGB XII bei Ihrem zuständigen Sozialamt stellen zu können. Wenn Sie sich für das Angebot der Persönlichen Assistenz interessieren, dann wenden Sie sich gern an unseren Pflegedienst.

Ich benötige zusätzliche Unterstützung bei bestehender Assistenz, können Sie mir helfen?

Ja, unser Pflegedienst bietet eine fachliche Begleitung an. Diese beinhaltet die Unterstützung der Assistenznehmer und -geber bei allen Fragen und Problemen die in der Assistenz auftauchen. Durch betriebsinterne Fortbildungen rund um das Thema der Persönlichen Assistenz erhalten die Assistenzgeber außerdem fachliches und praktisches Wissen. Sofern aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen ein Assistenznehmer seinen Aufgaben nicht nachkommen kann oder möchte, ist unser Pflegedienst in der Lage, diese Aufgaben im Sinne des Assistenznehmers zügig zu übernehmen.

Welche Vorteile habe ich bei Ihrem Pflegedienst gegenüber Assistenzgenossenschaften?

Assistenzgenossenschaften leisten keine häusliche Krankenpflege nach SGB V (medizinisch-körperliche Behandlungen). Häufig bieten sie auch keine Einsätze unter einem Mindestumfang von 4,0 Stunden an und begrenzen zudem ihren Leistungskatalog nur auf das Stadtgebiet. Wir nicht: Unser Pflegedienst erbringt und vereinigt sämtliche Leistungen eines spezialisierten Pflegedienstes mit denen einer Assistenzgenossenschaft, nämlich aus einer Hand.

Kann ich die Mitarbeiter (Assistenzgeber) selbst aussuchen?

Ja, Sie als Assistenznehmer entscheiden selbst, welche Personen Ihnen assistieren sollen. Erst wenn Sie diese Entscheidung getroffen haben, schließen wir mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag.

Kann ich auch bei der Behandlungspflege Zeit, Ort und Art der Leistungen selbst bestimmen?

Ja, hier gilt gleichermaßen der Leitsatz der Selbstbestimmung. Um einen selbstbestimmten Tagesablauf zu garantieren, bestimmen Sie auch bei der Behandlungspflege Zeit und Ort der Durchführung. Die Art der erforderlichen Maßnahmen und die Durchführung werden von Ihnen und Ihrem Hausarzt festgelegt und uns in Form einer ärztlichen Verordnung mitgeteilt.

Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist, was nun?

Kein Problem, falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine kurze E-Mail an .