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Allgemeine Fragen zur Pflege Häufige Fragen zu Pflegezeiten und Pflegeurlaub

Ich brauche sofort Hilfe, wie lange dauert es, bis Sie kommen können?

Es ist zwar besser, wenn wir 24 Stunden Zeit zur Planung haben, aber wenn es einmal schnell gehen muss, so können wir innerhalb Hamburgs in einer halben Stunde bei Ihnen sein. Wir haben 24 Stunden am Tag eine Fachkraft in Rufbereitschaft, so dass Sie immer einen Ansprechpartner haben, wenn Sie Hilfe brauchen.

Wie kurzfristig kann ich im Allgemeinen Hilfe oder Pflege in Anspruch nehmen?

Gerne kommt unsere Pflegedienstleitung zu Ihnen nach Hause. Ein ausführliches Gespräch ist oft notwendig und klärend. Häufig ist es angenehm, wenn Angehörige beratend zur Seite stehen. Sollten Sie im Krankenhaus liegen, ist ein Besuch mit vorbereitenden Absprachen erforderlich.

Ich oder mein Angehöriger haben noch keine Pflegestufe, brauchen aber Hilfe. Was kann ich tun?

Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungsbesuch mit uns, damit die Pflegefachkraft vor Ort einen Eindruck gewinnen kann, ob die Indikation für eine Pflegeeinstufung vorliegt. Eine erfahrene Kraft kann mit großer Wahrscheinlichkeit die Pflegestufe prognostizieren und die Pflegeeinsätze darauf abstimmen. Den entsprechenden Pflegeantrag können wir, wenn Sie es wünschen, für Sie beantragen. Weiterhin kann zumeist noch am selben Tag abgeklärt werden, ob nicht andere Arten der Kostendeckung über SGB V oder das Sozialamt in Frage kommen. Wenn akuter Pflegebedarf besteht, so kann in der Regel noch am selben Tag die Pflege aufgenommen werden.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Eingruppierung in die Pflegestufe?

Das ist von Pflegekasse zu Pflegekasse verschieden. Grundsätzlich sollte man schon einige Wochen Geduld haben. Zurzeit dauert es ca. 4-6 Wochen bis der Medizinische Dienst (MDK) die Begutachtung durchführt. Der Medizinische Dienst ist formell unabhängig und steht den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit medizinischem Sachverstand bei. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird bei der Pflegekasse gestellt. Sie gibt einen Gutachtenauftrag an den MDK. Von dort wird den Antragstellenden in der Regel schriftlich ein Termin mitgeteilt, an dem die Begutachtung in den Wohnräumen stattfindet. Für alle Begutachtungen gelten dieselben Richtlinien. Die Dauer ist abhängig von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren (Urlaubszeit, krankheitsbedingter Ausfall von Schreibkräften usw.). Spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse das Ergebnis mitteilen. Hat ein Angehöriger Pflegezeit beantragt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen. Befindet sich der Pflegebedürftige im Krankenhaus, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder wird er ambulant palliativ versorgt, so muss die Begutachtung innerhalb einer Woche nach Antragstellung erfolgen.

Was passiert, wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. eine in unseren Augen zu niedrige Pflegeeinstufung erfolgen, so unterstützen wir Sie gerne dabei, die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit den Einstufungen des MDK gemacht, die fast alle der Einschätzung unseres Pflegedienstes folgten. Bei der Begutachtung ist im Übrigen immer eine Pflegefachkraft von uns zugegen.

Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen. Was muss ich tun?

Überprüfungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder sog. "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Andererseits dienen diese Einsätze dazu, den Missbrauch des Pflegegeldes zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Solche Missstände sollen durch die Pflegeeinsätze vermieden werden. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann von unserem Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden.

Ich bin privat versichert. Habe ich dadurch Privilegien?

Wie alle unsere Patienten, haben Sie Anspruch auf die bestmögliche Versorgung. Eine besondere Bevorzugung erhalten Sie allerdings nicht. Wir denken, dass unsere Leistungen Sie auch so überzeugen werden. Übrigens: Alle Einsatzkosten sind für Kassen- und Privatpatienten gleich.

Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?

Eine gute Beratung und ein Kostenvoranschlag sind wichtig, damit Sie frühzeitig über die Kosten informiert sind. Die Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe und Art der von uns erbrachten Leistungen, den gesamten oder nur einen Teil der Kosten. Wir überlegen und berechnen gern mit Ihnen, welche Leistungen Sie mit Ihrer Pflegestufe finanzieren können, ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen. Bei Krankenkassenleistungen (nicht Pflegekasse), z.B. Injektionen, Verbandswechsel, Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, übernimmt die Kasse die Kosten bis auf einen kleinen Anteil komplett. Bei Zuzahlungsbefreiung muss dieser Anteil nicht gezahlt werden.

Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme als meine Pflegestufe abdeckt?

Man kann mit der Pflegekasse eine so genannte Kombinationsleistung vereinbaren, so dass nicht verbrauchtes Pflegegeld anteilig an Sie ausgezahlt wird.

Ich habe die Sorge, dass mir Kosten entstehen, von denen ich nichts weiß. Kann das passieren?

Bei uns zumindest nicht. Wir garantieren Ihnen, dass keine Kosten auf Sie zukommen, über die Sie nicht im Vorfeld aufgeklärt worden sind.

Was passiert, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte als meine Pflegestufe abdeckt?

Wenn Sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchten als die Pflegestufe abdeckt, so müssen diese Kosten privat bezahlt werden. Ob eine Zuzahlung sinnvoll ist und in welcher Form sie ggf. steuerlich abgesetzt werden kann, erfahren Sie im Beratungsgespräch mit uns.

Was ist, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehmen muss als meine Pflegestufe abdeckt?

Wenn Sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen als Ihre derzeitige Pflegestufe abdeckt und Ihr persönlicher Unterstützungsbedarf unterhalb der nächst höheren Pflegestufe liegt, können die Kosten für zusätzlich notwendige Maßnahmen durch das Sozialamt getragen werden, sofern persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse dazu nicht ausreichen.

Ich komme mit einer Pflegekraft einfach nicht zurecht, was soll ich tun?

Auch das kann passieren: Ohne dass eine Pflegekraft etwas falsch macht, kommt man mit ihr einfach nicht zurecht. Wenn dieses der Fall ist, dann rufen Sie uns an. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die "Chemie" eine große Rolle spielt und werden versuchen, es zu berücksichtigen.

Kann ich jederzeit ihre Dienste abbestellen oder gibt es Kündigungsfristen?

Sie können ohne Angabe von Gründen die Pflege aussetzen und auch kündigen. Sollten wir die Pflege nicht fortführen können, werden wir Ihnen schriftlich die Kündigung unter Einhaltung der im Pflegevertrag vereinbarten 14-tätigen Kündigungsfrist mitteilen. Es bleibt immer genügend Zeit, einen neuen Pflegedienst zu suchen. Jedoch  haben wir so ein engagiertes Team, dass wir mit gutem Grund glauben, dass es nicht vorkommen wird.

Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.). Können Sie mir helfen?

Ja, wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Wir bestellen die Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus liefern kann. Für unsere Patienten besorgen wir selbstverständlich auch alle Medikamente aus der Apotheke, im Notfall auch Sonn - und Feiertags.

Ich möchte, dass nur eine bestimmte Schwester oder Pfleger zu mir kommt. Geht das?

Ja, wenn Sie jemanden aus unserem Team besonders mögen, freuen wir uns und versuchen sie oder ihn so oft es geht bei Ihnen einzusetzen.

Ich möchte am liebsten nur weibliches Pflegepersonal. Geht das?

Ja, im Bereich der Körperpflege respektieren wir den Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft. Bei der sog. Behandlungspflege (Medikamentengabe, Insulininjektionen, etc.) wird jedoch sowohl weibliches als auch männliches Personal eingesetzt.

Ich lege großen Wert auf Pünktlichkeit. Können Sie das garantieren?

Wir glauben, dass ein Pflegedienst unmöglich auf die Minute pünktlich sein kann, wenn er auf die Bedürfnisse seiner Patienten eingeht. Ein Pflegeeinsatz lässt sich nur bedingt planen. Manchmal geht es einem Patienten nicht gut und die Pflegekraft muss sich länger um ihn kümmern. Wir haben den Anspruch, jedem Patienten die Zeit zuzusprechen, die er braucht (im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren) und wollen nicht, dass die Pflegekräfte von einem zu nächsten Einsatz hetzen und dadurch Unruhe und Stress ins Haus bringen. Wir bitten uns deshalb grundsätzlich einen Spielraum von +/- 15 Minuten aus. Sollte trotzdem mal etwas dazwischen kommen (Notfall, Verkehrsunfall etc.), werden unsere Patienten davon möglichst schnell telefonisch in Kenntnis gesetzt.

Brauchen Sie einen Haustürschlüssel von mir?

Wenn Sie allein stehend sind und Ihre Haustür nicht selbstständig öffnen können, ist dieses unumgänglich. Die Notwendigkeit eines Schlüssels muss aber individuell geklärt werden.

Sind meine Haustürschlüssel bei ihrem Pflegedienst sicher aufgehoben?

Ja, wir wissen, dass viele unserer Neukunden Bedenken haben, Haustürschlüssel an quasi "fremde Leute" abzugeben. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und haben alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen, um die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Schlüssel werden in unseren Büroräumen in Sicherheitsschränken verwahrt und sind grundsätzlich nur mit Nummern und nicht mit Namen gekennzeichnet. So können sie von Unbefugten nicht mit einem Namen oder einer Adresse in Verbindung gebracht werden. Weiterhin sind wir natürlich gegen Schlüsselverlust versichert, so dass im Falle des Verlustes Ihre Schließanlage auf unsere Kosten ausgetauscht würde.

Was ist, wenn ich oder mein Angehöriger nachts Hilfe benötigt?

Sollte es sich um einen pflegerischen Notfall handeln, rufen Sie einfach unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Am einfachsten und sichersten geht es über das Hausnotrufgerät. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings lieber den Notarzt verständigen. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie uns an und wir veranlassen alle notwendigen Maßnahmen.

Ich brauche Essen auf Rädern. Bekomme ich das von Ihnen?

Möchten Sie Essen auf Rädern wünschen, kümmern wir uns selbstverständlich gerne darum, so dass Sie von einem oder auch mehreren Anbietern Probemenüs bekommen und dann selbst wählen können.

Eigentlich brauche ich nur eine Hauswirtschaftskraft. Können Sie das machen?

Ja, auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören zu unseren Leistungen. Den Umfang der Hilfe bestimmen Sie. Auch diese Tätigkeit ist eine Leistung der Pflegekasse. Sollte keine Pflegestufe vorhanden sein, wird diese Leistung stundenweise abgerechnet.

Ist die Aufstellung eines Hausnotrufgerätes sinnvoll?

Der Hausnotruf bietet ihnen eine 24 Std. - Sicherheit in Ihrer Wohnung. Auch für Ihre Angehörigen kann es eine große Sicherheit bedeuten. Das Hausnotrufgerät wird bei der Pflegestufe als zusätzliche Leistung als Basispaket voll übernommen. Gerne kommen wir zu Ihnen und beraten Sie vor Ort.

Machen Sie auch Demenzbetreuung?

Viele Menschen und insbesondere Senioren, die krankheitsbedingte oder altersbedingte Einschränkungen erleben, ziehen sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Durch zusätzliche Betreuungsleistungen sind Isolation und Vereinsamung vermeidbar. Ferner können zusätzliche Betreuungsleistungen zum Erhalt und zur Förderung von verbliebenen Fähigkeiten, zum Erhalt der häuslichen Pflegesituation und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. Im Speziellen sind die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes individuell ausgerichtet und beziehen insbesondere die Biographie der uns anvertrauten Menschen mit ein.

Gibt es Fußpflege als Kassenleistung?

Wenn Sie Diabetiker sind, können Sie sich eine Heilmittelverordnung vom Hausarzt ausstellen lassen. Die Fußpflege darf nur von einer Podologin durchgeführt werden, die zugleich über eine Kassenzulassung verfügt.

Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist, was nun?

Kein Problem, falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine kurze E-Mail an .